Antrag auf Genehmigung als Wachunternehmen

Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können. 

Wachunternehmen

Ein Wachunternehmen ist ein Unternehmen (juristische oder natürliche Person), das Wachtätigkeiten anbietet oder ausübt oder sich als solches bekannt macht. Wachunternehmen organisieren keine Wachtätigkeiten für sich selbst, sondern erbringen diese als Dienstleistung für Dritte. Obwohl Wachunternehmen üblicherweise auf Vertragsbasis gegen Entgelt Wachdienste für Dritte erbringen, ist ein solcher kommerzieller Ansatz kein wesentliches Merkmal eines Wachunternehmens. Als Wachunternehmen gelten auch Personen und Unternehmen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen oder gelegentlich oder zeitweilig Wachtätigkeiten für Dritte organisieren.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung. 

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-2.pol_.pdf

Auch ausländische Unternehmen können einen Antrag einreichen. 

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-3.pol_.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit (B.S. vom 31. Oktober 2017)

Königlicher Erlass vom 21. Mai 1991 über die Genehmigung für Wachunternehmen oder interne Wachdienste und die Zulassung von Sicherheitsunternehmen (B.S. vom 28. Mai 1991), abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 15. Juli 1992 (B.S. vom 6. August 1992) und 13. Juni 2002 (B.S. vom 9. Juli 2002)

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
securite.privee@ibz.be
T 027394280

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