Antrag auf Genehmigung als Wachunternehmen
Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.
Wachunternehmen
Ein Wachunternehmen ist ein Unternehmen (juristische oder natürliche Person), das Wachtätigkeiten anbietet oder ausübt oder sich als solches bekannt macht. Wachunternehmen organisieren keine Wachtätigkeiten für sich selbst, sondern erbringen diese als Dienstleistung für Dritte. Obwohl Wachunternehmen üblicherweise auf Vertragsbasis gegen Entgelt Wachdienste für Dritte erbringen, ist ein solcher kommerzieller Ansatz kein wesentliches Merkmal eines Wachunternehmens. Als Wachunternehmen gelten auch Personen und Unternehmen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen oder gelegentlich oder zeitweilig Wachtätigkeiten für Dritte organisieren.
Genehmigung
Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.
| https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-2.pol_.pdf |
Auch ausländische Unternehmen können einen Antrag einreichen.
| https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-3.pol_.pdf |
Rechtsvorschriften
Kontakt
Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
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