Antrag auf Genehmigung als Unternehmen für Alarmsysteme

Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.

Unternehmen für Alarmsysteme

Ein Unternehmen für Alarmsysteme ist ein Unternehmen, das Dienste in Sachen Planung, Installierung, Wartung oder Reparatur von Alarmsystemen, ihrer Bestandteile und ihrer angeschlossenen Komponenten anbietet oder leistet, oder sich als solches bekannt macht, sofern diese Alarmsysteme dazu bestimmt sind, gegen Personen oder unbewegliche Güter gerichtete Straftaten zu verhüten oder festzustellen.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-6.pol_.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit (B.S. vom 31. Oktober 2017)

Königlicher Erlass vom 25. Dezember 2017 über die Erteilung von Genehmigungen an Unternehmen für Alarmsysteme und die Erneuerung dieser Genehmigungen

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
securite.privee@ibz.be
T 027394280

 

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