Antrag auf Genehmigung als Unternehmen für Alarmsysteme
Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.
Unternehmen für Alarmsysteme
Ein Unternehmen für Alarmsysteme ist ein Unternehmen, das Dienste in Sachen Planung, Installierung, Wartung oder Reparatur von Alarmsystemen, ihrer Bestandteile und ihrer angeschlossenen Komponenten anbietet oder leistet, oder sich als solches bekannt macht, sofern diese Alarmsysteme dazu bestimmt sind, gegen Personen oder unbewegliche Güter gerichtete Straftaten zu verhüten oder festzustellen.
Genehmigung
Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.
| https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-6.pol_.pdf |
Rechtsvorschriften
Kontakt
Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
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