Antrag auf Genehmigung zum Betreiben eines Unternehmens für private Ermittlungen
Unternehmen für private Ermittlungen
Ein Unternehmen für private Ermittlungen ist ein Unternehmen, das Dienste privater Ermittlungen anbietet oder leistet, oder sich als solches bekannt macht, die darin bestehen, dass eine natürliche Person im Auftrag eines Auftraggebers Auskünfte sammelt, die durch die Verarbeitung von Informationen über natürliche oder juristische Personen oder über Taten, die von diesen Personen begangen worden sind, erlangt werden, mit dem Ziel, dem Auftraggeber die gesammelten Informationen zur Verfügung zu stellen, um dessen Interessen im Rahmen eines tatsächlichen oder potenziellen Konflikts zu wahren oder um verschwundene Personen oder verlorene oder gestohlene Güter aufzuspüren.
Genehmigung
Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, der im Bereich der privaten Ermittlungen tätig ist, benötigt eine Genehmigung.
| https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-10.pol_.pdf |
| https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-11.pol_.pdf |
| https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-12.pol_.pdf |
Rechtsvorschriften
Gesetz vom 18. Mai 2024 zur Regelung der privaten Ermittlungen
Kontakt
Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
T 027394280