Antrag auf Genehmigung zum Betreiben eines internen Dienstes für private Ermittlungen

Unternehmen für private Ermittlungen

Es handelt sich dabei um jeden Dienst, der durch eine natürliche oder juristische Person für den Eigenbedarf organisiert wird, um strukturell Tätigkeiten privater Ermittlungen auszuüben, oder der sich als solcher bekannt macht; diese Tätigkeiten bestehen darin, dass eine natürliche Person im Auftrag eines Auftraggebers Auskünfte sammelt, die durch die Verarbeitung von Informationen über natürliche oder juristische Personen oder über Taten, die von diesen Personen begangen worden sind, erlangt werden, mit dem Ziel, dem Auftraggeber die gesammelten Informationen zur Verfügung zu stellen, um dessen Interessen im Rahmen eines tatsächlichen oder potenziellen Konflikts zu wahren oder um verschwundene Personen oder verlorene oder gestohlene Güter aufzuspüren.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, der im Bereich der privaten Ermittlungen tätig ist, benötigt eine Genehmigung.

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-13.pol_.pdf
https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-11.pol_.pdf
https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-12.pol_.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 18. Mai 2024 zur Regelung der privaten Ermittlungen

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
spv.rpo@ibz.be
T 027394280

 

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