Sicherheit und Vorbeugung

Unser Hauptauftrag ist die Verbesserung der Sicherheit des Bürgers. Dies erreichen wir hauptsächlich durch drei Vorgehensweisen:

  • enge Zusammenarbeit mit einer Reihe von Partnern,
  • Kontrolle der Einhaltung einer Reihe spezifischer Gesetze und Auferlegung von Sanktionen bei Verstoß,
  • maximaler Fokus auf die Vorbeugung und Ermutigung des Bürgers, selbst Maßnahmen zur Erhöhung der eigenen Sicherheit zu ergreifen.

Unsere Generaldirektion umfasst 6 Direktionen:

  1. Kontrolle der privaten Sicherheit
  2. Streitsachen und Juristische Unterstützung
  3. Integrale Lokale Sicherheit
  4. Polizeiverwaltung
  5. Private Sicherheit
  6. Fußballzelle

Philip WillekensKontakt

Sekretariat

Tel.: 02 488 33 24

Direktion Kontrolle

Wer wir sind

Diese Direktion ist mit der Organisation von Überwachung und Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit und des Gesetzes zur Regelung des Berufs des Privatdetektivs beauftragt. Dabei liegt unser Augenmerk auf Verstößen/Situationen, die einen Einfluss auf das ausgewogene Verhältnis zwischen privater und öffentlicher Sicherheit haben, dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Rechtsstaates und der Wahrung der Rechte des Bürgers.

Was wir tun

  • Wir überprüfen sowohl auf Verwaltungsebene als auch vor Ort, ob die Vorschriften eingehalten werden.
  • Wir behandeln Beschwerden in Sachen private Sicherheit, die von betroffenen Personen eingereicht werden.
  • Wir erstellen Protokolle in Bezug auf die festgestellten Verstöße.
  • Bei der Kontrolle des Sektors der privaten Sicherheit arbeiten wir mit anderen öffentlichen Einrichtungen zusammen.
  • Wir tauschen Informationen mit der Direktion Private Sicherheit aus.

Für wen wir arbeiten

Bürger, Polizeidienste, öffentliche Dienste, Sektor der privaten Sicherheit.

Direktion Streitsachen und Juristische Unterstützung

Wer wir sind

Die Abteilung Streitsachen bearbeitet Streitfälle zwischen der Föderalen Polizei und dem Bürger, so wie eine Versicherungsgesellschaft dies bei Streitfällen zwischen Bürgern tut.

Die Abteilung Juristische Unterstützung befasst sich mit dem Gesetz und den Vorschriften über die kommunalen Verwaltungssanktionen (KVS) und die Verwendung von Kameras. Außerdem erlegt sie dem Sektor der privaten Sicherheit Geldbußen auf.

Was wir tun

  • Wir verwalten die zivilrechtliche Haftung der Mitglieder und Fahrzeuge der Föderalen Polizei und verteidigen/vertreten die Interessen der Föderalen Polizei.
  • Wir bearbeiten die Anträge auf kostenlosen rechtlichen Beistand und Schadenersatz für die von den Beamten der Föderalen Polizei verursachten Sachschäden.
  • Wir bearbeiten Anträge auf besondere Entschädigung von Beamten der Lokalen Polizei, die Opfer von Gewalt worden sind.
  • Wir arbeiten Beschlussentwürfe aus und bearbeiten Streitfälle mit Bezug auf Verwaltungsstrafen im Rahmen der privaten Sicherheit.
  • Wir arbeiten die Vorschriften aus und erstellen Gutachten zu den kommunalen Verwaltungssanktionen und den Rechtsvorschriften über die Verwendung von Kameras und beantworten ebenfalls parlamentarische Fragen.
  • Wir bieten der Direktion Private Sicherheit sowie den anderen Direktionen der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung juristische Unterstützung .
  • Wir stellen Journalisten Presseausweise aus.

Für wen wir arbeiten

Lokale und Föderale Polizei, Bürger, Versicherungsgesellschaften und Makler, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Sachverständige, Wachunternehmen und Wachleute, Direktion Private Sicherheit und andere Direktionen der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung, Gemeinden und Provinzen, Ausschuss für den Schutz des Privatlebens und Journalisten.

Unter der Leitung von

Benoît BREYNE (Direktor, FR)

Tel.: 02 488 33 75

Sekretariat

Wendy VAN VLASSELAER (NL)

Tel.: 02 488 33 79

Direktion Integrale Lokale Sicherheit

Wer wir sind

Die Direktion Integrale Lokale Sicherheit arbeitet zusammen mit Städten und Gemeinden an der Verbesserung der lokalen Sicherheit. Dazu bringt sie Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Einbruchsdiebstähle und Beeinträchtigungen auf den Weg. Ziel ist, den Bürger immer wieder dafür zu sensibilisieren, selbst die Initiative zur Verbesserung seiner Sicherheit zu ergreifen.

Was wir tun

  • Wir beraten politische Instanzen verschiedener Befugnisebenen bei der Umsetzung einer ganzheitlichen Sicherheitspolitik.
  • Wir ermutigen die lokalen Behörden, den Bürger im Rahmen der Vorbeugung zu sensibilisieren.
  • In Zusammenarbeit mit unseren Partnern vertiefen wir unsere Kenntnisse, damit alle Akteure der Vorbeugung effizient zu einer sichereren Gesellschaft beitragen können.
  • Wir bewerten die Vorbeugungsmaßnahmen, die wir selbst initiieren und bezuschussen.

Für wen wir arbeiten

  • Lokale Behörden
  • Provinzialbehörden
  • Polizeizonen
  • Präventionsarbeiter 

Unter der Leitung von

Veerle VAN CROMBRUGGE (Program Manager Lokale Sicherheit, NL)

Sekretariat

Marianne WILLEMS (FR)

Tel.: 02 488 35 85

Fax: 02 488 35 23

Direktion Polizeiverwaltung

Wer wir sind

Die Direktion Polizeiverwaltung tritt unterstützend bei der Verwaltung der 195 Polizeizonen auf. Sie regelt diverse Angelegenheiten mit Bezug auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Zonen, beispielsweise in Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften über Finanzierung und Buchhaltung, Verfahren zur Bestellung und Bewertung der Korpschefs, Verfahren zur Ernennung und Entlassung der höheren Offiziere und Disziplinarverfahren gegen Korpschefs und höhere Offiziere.

Ferner übt die Direktion Polizeiverwaltung im Namen des Ministers die spezifische Aufsicht über die Beschlüsse der Polizeiräte und Gemeinderäte im Bereich Polizei aus.

Was wir tun

Für die Laufbahn der höheren Offiziere/Mandatsinhaber

  • Bestellung der Korpschefs und anderen Mandatsinhaber und Erneuerung ihres Mandats,
  • Freiwilliges Ausscheiden aus dem Amt, Rücktritt und Pensionierung von Mandatsinhabern und Polizeihauptkommissaren,
  • Ernennung in den Dienstgrad eines Polizeihauptkommissars,
  • Beförderungen in der Gehaltstabellenlaufbahn 07/08,
  • Bestellung, Ernennung, Rücktritt und Pensionierung von Mitgliedern der Generalinspektion (GI, PK, PHK, CALOG).

Disziplin

  • Bearbeitung von Disziplinarakten gegen (höhere) Offiziere und Mandatsinhaber der Lokalen Polizei,
  • Bestellung von Beisitzern und Vorsitzenden des Disziplinarrates und Verwaltung der Arbeitsmittel.

Finanzen

  • Ausarbeitung der Vorschriften mit Bezug auf die föderalen Dotationen, die kommunalen Dotationen und die Haushaltsanweisungen
  • Verwaltung/Auszahlung des Korrekturmechanismus in Sachen Übertragung von Gebäuden der ehemaligen Gendarmerie.

Polizeiorganisation

  • Spezifische Verwaltungsaufsicht über die Beschlüsse der Behörden von Ein- bzw. Mehrgemeindezonen,
  • Ausarbeitung der Vorschriften für die Verwaltungsorgane der Polizeizonen (Wahl der Polizeiräte, Fusion der Polizeizonen, Basisnomen, NIN usw.),
  • Ausarbeitung der Vorschriften mit Bezug auf die Generalinspektion (Bestellung des GI/beigeordneten GI, Gewichtung der Stufe A usw.),
  • Bearbeitung von Beschwerden von Personalanwärtern (die keine tadellose Führung aufweisen oder durch eine Einschränkung hinsichtlich der territorialen Einsetzbarkeit gebunden sind),
  • Bestellung der Mitglieder/Beisitzer der verschiedenen (beratenden) Organe (Ständiger Ausschuss für die Lokale Polizei, Föderaler Polizeirat, Bürgermeisterrat, paritätische Kommission, Beschwerderat),
  • Teilnahme als Sachverständiger an verschiedenen Kommissionen und Räten (Pensionskommission, Kommission für die Auswahl und Bewertung von Verbindungsbeamten, Rat in Sachen Jahresurlaub).

Polizeiamt

  • Ausarbeitung von Vorschriften zur Verringerung der Aufgaben, die nicht zur eigentlichen Arbeit/zu den Grundaufträgen der Polizei gehören,
  • Ausarbeitung der Vorschriften mit Bezug auf das Statut der Privatfeldhüter,
  • Ausarbeitung der Vorschriften über bestimmte verwaltungspolizeiliche Aufträge (Art. 90 GIP usw.).

Für jede dieser Materien erstellen wir Gutachten und bieten Unterstützung.

Für wen wir arbeiten

Polizeizonen und Föderale Polizei (Personal), Generalinspektion, Föderaler Polizeirat, Beschwerderat, Bürgermeisterbeirat, paritätische Kommission, Disziplinarrat, Ständiger Ausschuss für die Lokale Polizei, föderale Direktionen, Gemeinde- und Polizeiräte, Polizeikollegien, Bürgermeister, Bürger usw. 

Unter der Leitung von

Veerle VAN CROMBRUGGE (Program Manager Lokale Sicherheit, NL)

Sekretariat

Karin BORREMANS (NL)

Tel.: 02 488 34 22

Fax: 02 488 33 27

Direktion Private Sicherheit

Die Direktion Private Sicherheit sorgt im Hinblick auf einen optimalen Schutz des Privatlebens und der Grundrechte der Bürger für eine strikte Regelung der privaten Sicherheit. Zu diesem Zweck beruft sie sich auf das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit und das Gesetz vom 19. Juli 1991 zur Regelung des Berufs des Privatdetektivs.

Was wir tun

Auf strategischer Ebene:

  • Wir sammeln Fachkenntnis, holen Gutachten ein, entwickeln eine Vision im Hinblick auf die Ausarbeitung einer geeigneten Politik und schreiben die Rechtsvorschriften fort.
  • Wir machen diese Politik bekannt, verstärken die Expertise und vertreten die Behörden auf nationaler und internationaler Ebene.

Auf operativer Ebene:

  • Indem wir Anträge auf Genehmigung oder Zulassung bearbeiten und prüfen, führen wir eine Vorbeugungspolitik.
  • Wir kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften vom verwaltungstechnischen Standpunkt.

Für wen wir arbeiten

  • den privaten Bewachungssektor,
  • den Sicherheitssektor,
  • Privatdetektive.

Unter der Leitung von

Bart HOFFER (Direktor)

Sekretariat

Marie-France VAN BAESTELAERE (FR)

Tel.: 02 488 34 43

Fax: 02 488 34 90

Website: http://www.vigilis.be

Fußballzelle

Unser Auftrag

Die Fußballzelle ist mit der Koordination der Sicherheitspolitik bei Fußballspielen, v.a. in den höheren Spielklassen, beauftragt. Sie sorgt zudem für die Einhaltung des "Fußballgesetzes". Dies erfolgt durch die Auferlegung von Sanktionen gegen Clubs und Fans, die gegen das Gesetz verstoßen.

Das Augenmerk liegt ebenso auf der Verhütung von Gewalt bei Fußballspielen und von anderem Fehlverhalten (besonders sämtliche Formen der Diskriminierung) sowie auf der Sensibilisierung der Fans.

Schließlich spielt die Fußballzelle eine wichtige Rolle bei der internationalen Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit bei Fußballspielen.

Was wir tun

  • Wir erarbeiten Vorschriften, die ausreichend Möglichkeiten bieten, effizient auf die Entwicklungen im Bereich Sicherheit bei Fußballspielen einzuwirken.
  • Über verschiedene Initiativen fördern wir eine gesellige und nicht diskriminierende Atmosphäre im Stadion wie auch außerhalb.
  • Wir verfolgen eine strikte Sanktionspolitik gegen Fans, die gegen das Fußballgesetz verstoßen.
  • Wir achten darauf, dass die Veranstalter die Verpflichtungen einhalten, die im Fußballgesetz vorgesehen sind (insbesondere durch Beratungsbesuche, Infrastrukturkontrollen und Kontrollen während der Spiele).
  • Wir beraten den Minister des Innern zur Sicherheit bei Fußballspielen.
  • Wir errichten professionelle Zusammenarbeits- und Konzertationstrukturen und sorgen für einen effizienten Informationsaustausch.
  • Wir ermutigen die Polizeidienste, ein Verfahren der dynamischen Risikoanalyse und Gastlichkeit zu verwenden.
  • Wir bringen Projekte auf den Weg, die den Umgang mit Gewalt bei Fußballspielen auf internationaler Ebene verbessern sollen.

Für wen wir arbeiten

Bürger, Fußballclubs, Fußballverbände, Polizeidienste, Bürgermeister

Sekretariat

Tel.: 02 488 34 05

Fax: 02 488 34 11