Identitätsnachweis für ausländische Kinder

Beim Identitätsnachweis handelt es sich um das Dokument / den Aufenthaltstitel für Kinder unter 12 Jahren, die sich legal in Belgien aufhalten und nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen.

Der Identitätsnachweis ist keine Pflicht und muss von den Eltern bei der Gemeinde, in der das betreffende Kind eingetragen ist, beantragt werden.

Dieser Nachweis ist höchstens 2 Jahre gültig und läuft ab:

  • bei Änderung der Adresse oder des Wohnortes des Kindes,
  • bei Änderung des Namens und/oder des Vornamens des Kindes oder bei Wechsel seiner Staatsangehörigkeit,
  • wenn das Kind das Alter von 12 Jahren erreicht.

  

Um bei Ihrer Gemeinde einen Identitätsnachweis zu beantragen, müssen Sie:

  • die elterliche Autorität über das Kind ausüben,
  • sich mit dem Kind zur Gemeinde begeben,
  • ein aktuelles Passfoto des Kindes mitbringen,
  • die Kontaktdaten einer im Notfall zu kontaktierenden Person angeben.

Rechtsvorschriften

Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1996 über verschiedene Identitätsdokumente für Kinder unter zwölf Jahren

Kontakt

Ausländeramt

02/488.80.00

infodesk@ibz.fgov.be

 

 

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