Antrag auf Genehmigung als interner Wachdienst

Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.

Interner Wachdienst

Ein interner Wachdienst erbringt keine Dienstleistungen für Dritte, sondern übt Wachtätigkeiten für eigene Rechnung aus. So kann beispielsweise in einem Unternehmen (juristische oder natürliche Person) ein spezifischer Dienst eingerichtet werden, der für die Organisation der Wachtätigkeiten für alle Niederlassungen dieses Unternehmens zuständig ist. Wachpersonen eines internen Wachdienstes treten nur für das Unternehmen auf, dem sie angehören.
Das Wort "Dienst" bedeutet, dass die Bewachung strukturell organisiert ist. Dies beinhaltet, dass die Wachtätigkeiten in den Aufgabenbereich mindestens eines Angestellten fallen und dass diese Tätigkeiten wiederkehrend oder zumindest periodisch ausgeführt werden.
Sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche sowie private und öffentliche juristische Personen können einen internen Wachdienst organisieren.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.
 

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-4.pol_.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit (B.S. vom 31. Oktober 2017)

Königlicher Erlass vom 21. Mai 1991 über die Genehmigung für Wachunternehmen oder interne Wachdienste und die Zulassung von Sicherheitsunternehmen (B.S. vom 28. Mai 1991), abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 15. Juli 1992 (B.S. vom 6. August 1992) und 13. Juni 2002 (B.S. vom 9. Juli 2002)

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
securite.privee@ibz.be
T 027394280

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