Antrag auf Genehmigung als Unternehmen für Kamerasysteme

Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.

Unternehmen für Kamerasysteme

Ein Unternehmen für Kamerasysteme ist ein Unternehmen, das Dienste in Sachen Planung, Installierung, Wartung oder Reparatur von Überwachungskameras anbietet oder leistet, oder sich als solches bekannt macht.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.
https://www.besafe.be/sites/default/files/2025-12/Proc%C3%A9dure cam%C3%A9ras FR.v122025.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit (B.S. vom 31. Oktober 2017)

Königlicher Erlass vom 12. November 2017 über die Erteilung von Genehmigungen an Unternehmen für Kamerasysteme und die Erneuerung dieser Genehmigungen

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
securite.privee@ibz.be
T 027394280

 

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