Antrag auf Genehmigung als Wachunternehmen, ausschließlich für das Betreiben einer "eCall-Alarmzentrale"

Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.

Unternehmen, ausschließlich für das Betreiben einer "eCall-Alarmzentrale"

Ein Unternehmen für eCall-Alarmzentralen ist ein Wachunternehmen, das Wachdienste anbietet oder leistet, oder sich als solches bekannt macht, die darin bestehen, ständig und durchgehend eine Zentrale zu betreiben, die eCall-Notrufe und die damit verbundenen Daten in Echtzeit empfängt, verarbeitet, überprüft und an die zuständigen Hilfsdienste und Behörden weiterleitet, einschließlich der Aufzeichnung der Alarme und Handlungen der Telefonisten.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-5.pol_.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit (B.S. vom 31. Oktober 2017)

Königlicher Erlass vom 20. März 2017 über die Mindestanzahl Personalmitglieder und die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Mittel für die Ausübung der Wachtätigkeit Verwaltung von Alarmzentralen

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
securite.privee@ibz.be
T 027394280

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