Antrag auf Genehmigung als Unternehmen für Sicherheitsberatung

Es gibt verschiedene Organisationsformen, in denen die unter das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit fallenden Tätigkeiten organisiert werden können.

Unternehmen für Sicherheitsberatung

Als Unternehmen für Sicherheitsberatung gilt ein Unternehmen, das Beratungsdienste anbietet oder leistet, um Straftaten gegen Personen oder Güter zu verhüten, einschließlich der Ausarbeitung, der Ausführung und der Bewertung von Audits, Analysen, Strategien, Konzepten, Verfahren und Trainings im Bereich Sicherheit, oder sich als solches bekannt macht.

Genehmigung

Jedes Unternehmen oder jeder Dienst, das bzw. der im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit tätig ist, benötigt eine Genehmigung.
 

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-8.pol_.pdf

Auch ausländische Unternehmen können einen Antrag einreichen.
 

https://www.besafe.be/sites/default/files/2026-03/0182-9.pol_.pdf

Rechtsvorschriften

Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit (B.S. vom 31. Oktober 2017)

Kontakt

Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
securite.privee@ibz.be
T 027394280

 

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