Nachweis finanzieller Abhängigkeit

Das Ausländeramt (AA) beurteilt die Bedingung, dass Sie als Familienangehöriger von dem Unionsbürger finanziell abhängig sind, anhand der von Ihnen vorgelegten Nachweise und aufgrund Ihrer persönlichen Umstände.

Folgende Dokumente und Kriterien können vom AA berücksichtigt werden:

•             Nachweis der aktiven und finanziellen Unterstützung durch den Unionsbürger (Kontoauszüge, Überweisungen usw.),

•             Nachweis über derzeitige Existenzmittel des Unionsbürgers, dem nachgekommen wird,

•             Bescheinigung des öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ),

•             Nachweis der Bedürftigkeit im Herkunftsland,

•             Nachweis, dass man bereits im Herkunftsland/Ursprungsland zu Lasten war,

•             andere Dokumente, über die Sie verfügen und die Ihre finanzielle Abhängigkeit belegen.

 

Rechtsvorschriften

Artikel 40bis und 47/3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern

 

Kontaktdaten

02 793 80 00

infodesk [at] ibz.fgov.be

Ausländeramt

 

Logo Your Europe