Kommunalwahlen - Belgien
Stimmabgabe
Wenn Sie ein in Belgien ansässiger europäischer Bürger sind, können Sie an den Kommunalwahlen (in Belgien "Gemeindewahlen" genannt) teilnehmen.
Um als europäischer Bürger an dieser Wahl teilnehmen zu dürfen, müssen Sie folgende fünf Bedingungen erfüllen:
- Sie sind EU-Bürger.
Sie müssen Staatsangehöriger eines der 27 Mitgliedstaaten sein, die am Datum der Wahl die Europäische Union bilden.
- Sie sind am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind im Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen.
Diese Bedingung muss spätestens am Tag des Abschlusses der Wählerliste (= am 1. August des Jahres, in dem die Wahl stattfindet) erfüllt sein.
- Sie sind nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen worden.
- Sie lassen sich in die Wählerliste eintragen.
Nichtbelgische EU-Staatsangehörige müssen sich spätestens am Tag des Abschlusses der Wählerliste (= am 1. August des Jahres, in dem die Wahl stattfindet) in die Wählerliste eintragen lassen.
Zu diesem Zweck füllen Sie das entsprechende Formular aus, das bei der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnortes erhältlich ist oder von der föderalen Website Wahlen ausgehend ausgedruckt werden kann (www.wahlen.fgov.be).
Sobald Sie in der Wählerliste eingetragen sind, können Sie bei den nächsten Kommunalwahlen automatisch Ihre Stimme abgeben.
Bei den Kommunalwahlen unterliegen eingetragene Wähler der Wahlpflicht. Wenn Sie nicht daran teilnehmen, droht Ihnen eine Geldbuße. Dies gilt nicht für die Flämische Region, wo es keine Wahlpflicht mehr für Kommunalwahlen gibt.
Kandidat sein
Um bei den Kommunalwahlen kandidieren zu können, müssen Sie:
- EU-Bürger sein,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein,
- als Wähler für die Kommunalwahlen eingetragen sein (siehe weiter oben),
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen worden sein.
Nichtbelgische EU-Staatsangehörige können dem Gemeinderat und dem ausführenden Gremium im Gemeinderat ("Schöffenkollegium") angehören, aber nicht Bürgermeister werden.
Gesetzliche Verweise
https://www.scta.be/de/ubersetzungen/874
Unterstützungsdienste
FÖD Inneres – Dienst Wahlen
Zuständige Behörden
FÖD Inneres – Dienst Wahlen