Sicherheit und Vorbeugung

Sicherheit und Vorbeugung

Die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung trägt aktiv zum Aufbau einer sichereren Gesellschaft bei.

240 Mitarbeiter bilden ein motiviertes und qualifiziertes Team, um diesen Auftrag zu erfüllen.

Die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung bietet den lokalen Behörden ihr Fachwissen und eine finanzielle Unterstützung, um ihnen bei der Ausführung ihres integralen Sicherheitsplans zu helfen.

Sie hilft den lokalen Behörden bei der Bekämpfung öffentlicher Ärgernisse.

Zusammen mit den Polizei- und Feuerwehrdiensten spielt die Generaldirektion eine aktive Rolle beim Schutz gegen Einbruchsdiebstähle, Überfälle, Brand und Vergiftung.

Die Generaldirektion ermuntert die Bürger, die richtigen Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen.

Eine der Aufgaben der Generaldirektion ist, dafür zu sorgen, dass Fußballspiele wieder in einer sicheren, festlichen und familiären Atmosphäre stattfinden. Sie arbeitet die Vorschriften aus, inspiziert die Stadien und belegt, wenn nötig, Veranstalter und Fans mit Sanktionen.

Die Generaldirektion betreut auch die 196 Polizeizonen in ihrer Organisation und Arbeitsweise.

Sie bereitet die Ernennung der ranghohen Polizeibeamten vor. Sie kann ebenfalls, im Namen des Ministers, Disziplinarverfahren gegen sie einleiten.

Sie trägt dazu bei, die Polizeipräsenz vor Ort zu verstärken, indem sie die Verwaltungsarbeit so weit wie möglich einschränkt.

Der Sektor der privaten Sicherheit befindet sich in einem starken Aufwind und wird stets professioneller. Dies unter der aufmerksamen Kontrolle der Generaldirektion, die die Vorschriften ausarbeitet und bewertet und darauf achtet, dass sie vor Ort eingehalten werden.

Die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung achtet auf eine schnelle Entschädigung von Personen, die infolge eines Einsatzes der föderalen Polizei Schaden erlitten haben, und gewährt den Polizeibeamten einen kostenlosen rechtlichen Beistand.

Durch all diese Aufgaben trägt die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung zur Sicherheit der Bürger bei.

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