Ausländeramt

Ausländeramt

Das Ausländeramt ist eine Asylbehörde, die für die Umsetzung und Anwendung der Migrations- und Asylpolitik in Belgien gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständig sind.

Das Ausländeramt ist für die Ausstellung von Visa sowie von Aufenthaltsscheinen für einen kurzen oder langfristigen Aufenthalt verantwortlich. Hierbei kann es sich um Personen handeln, die in Belgien arbeiten, studieren oder wohnen möchten.

Dies bedeutet auch, dass sich das Ausländeramt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern vergewissert, dass die Ausländer die für die Einwanderung und den Aufenthalt geltenden Regeln einhalten.

Das Ausländeramt hat noch weitere Aufgaben.

Es macht Vorschläge, um die belgischen Rechtsvorschriften in Sachen Einwanderung mit der Entwicklung der Rechtsprechung, aber auch mit den Richtlinien der Europäischen Union und den internationalen Abkommen, an die Belgien gebunden ist, in Einklang zu bringen.

Das Ausländeramt trägt zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels bei. In Zusammenarbeit mit anderen Partnern wie der Polizei und der Justiz arbeitet es daran, dieser Problematik vorzubeugen. Es bietet den Opfern von Menschenhandel Hilfe und Unterstützung an.

Auch die Umsetzung der Entfernungspolitik und die Verwaltung der geschlossenen Zentren gehören zu den Aufgaben des Ausländeramtes. Es sorgt dafür, dass in der Entfernungspolitik die Menschlichkeit gewahrt bleibt, und fördert dabei insbesondere die freiwillige Rückkehr.

Das Ausländeramt verwaltet momentan fünf geschlossene Zentren, die sowohl abgewiesene Asylsuchende als auch illegale Einwanderer und Ausländer, die einen Asylantrag an der Grenze eingereicht haben, aufnehmen.

Die Situation in diesen Zentren ist gewiss nicht einfach, aber die Menschlichkeit steht klar im Vordergrund.

Jeder Ausländer, der in einem geschlossenen Zentrum festgehalten wird, hat Anrecht auf Besuche, Freizeit- und Sportaktivitäten. Rechtlicher, medizinischer, religiöser oder moralischer Beistand ist ebenfalls gewährleistet.

Das Ausländeramt ist zudem für die Registrierung aller Asylanträge verantwortlich.

Nach seiner Ankunft wird der Asylsuchende von einem Bediensteten des Ausländeramtes in Empfang genommen. Der Asylsuchende kann für das Verfahren eine der Landessprachen wählen, sofern er sie ausreichend beherrscht, oder die Unterstützung eines Dolmetschers beantragen.

Nach seiner Ankunft wird der Asylsuchende fotografiert, und ihm werden Fingerabdrücke abgenommen. Zudem wird eine Röntgenaufnahme der Lunge gemacht, um eine eventuelle Tuberkuloseerkrankung festzustellen.

Anschließend wird der Asylsuchende aufgefordert, mit oder ohne Hilfe eines Dolmetschers, einen Fragebogen auszufüllen und eine erste Reihe von Auskünften zu geben.

Das Büro Printrak ist für die Verwaltung der Fingerabdrücke verantwortlich. Dieses Büro ist an das Eurodac-System angeschlossen, das alle in anderen europäischen Ländern eingereichten Asylanträge beinhaltet; auf diese Weise kann der Staat bestimmt werden, der für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist.

www.dofi.fgov.be