Geschichte

Der FÖD Inneres ist fast genauso alt wie Belgien selbst und ebenso wie unser Land hat dieser öffentliche Dienst im Laufe der Zeit zahlreiche bedeutende Änderungen durchlaufen. Nachstehend erläutern wir die Entstehung und Entwicklung des Ministeriums, vom Ausschuss bis zum Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres.

Entstehung

Am 24. September 1830 um 7 Uhr morgens, einen Tag nach dem Einmarsch des niederländischen Heers in Brüssel, bildeten einige Bürger im Rathaus eine erste Regierung unter dem Namen "Verwaltungsausschuss". Gründungsmitglieder waren:

  • Baron Emmanuel-Constant-Prismes-Ghislain Vanderlinden d’Hooghvorst,
  • Charles Rogier, Rechtsanwalt am Gerichtshof Lüttich,
  • Graf Félix de Mérode,
  • Alexandre Gendebien, Rechtsanwalt am Gerichtshof Brüssel,
  • Sylvain van de Weyer, Rechtsanwalt am Gerichtshof Brüssel,
  • André-Édouard Jolly, ehemaliger Offizier der Pioniertruppe,
  • Joseph Vanderlinden, Schatzmeister,
  • Baron F. de Coppin, Sekretär,
  • J. Nicolay, Rechtsanwalt am Gerichtshof Brüssel, Sekretär.

Die beiden Letztgenannten schlossen sich den übrigen Mitgliedern zwei Tage nach Bildung der Regierung an.

Am 28. September bestimmte die vorläufige Regierung aus ihrer Mitte einen Zentralausschuss. Neben diesem Zentralausschuss wurden vier weitere Ausschüsse eingesetzt:

  • Öffentliche Sicherheit,
  • Finanzen,
  • Krieg,
  • Inneres.

Die vorläufige Leitung des Ausschusses Inneres wurde Herrn J. Nicolay anvertraut; Herr Edouard Stevens wurde als Generalsekretär bestimmt.

Am 26. Februar 1831 wurde Herrn Tielemans unter der Regentschaft von Baron Surlet de Chokier als Erster der Titel "Minister des Innern" verliehen. Tielemans stand bereits seit einigen Monaten an der Spitze des Ausschusses Inneres, nachdem er am 10. Oktober 1830 zum Nachfolger von Herrn Nicolay ernannt worden war. Die Zuständigkeiten dieses Ausschusses Inneres waren sehr unterschiedlich und umfassten:

  • die politische Organisation des Landes,
  • die Verwaltung der Provinzen, Städte und ländlichen Gemeinden,
  • die Miliz und die bewaffneten Bürgerkorps,
  • das öffentliche Unterrichtswesen,
  • die schönen Künste,
  • die Kulte,
  • den Gesundheitsdienst,
  • die öffentlichen Arbeiten,
  • die Landwirtschaft,
  • das Gewerbe.

Die Hauptverwaltung setzte sich aus einem Generalsekretariat und 6 Abteilungen zusammen. Ihr Sitz befand sich im Hôtel du Gouvernement/Huis van de Regering, rue du Chêne/Eikstraat in Brüssel.

Herrn Tielemans folgten 72 Persönlichkeiten an der Spitze des Ministeriums. Einige unter ihnen kombinierten die Angelegenheiten des Inneren mit anderen Zuständigkeiten. So wurden im Jahr 1884 unter Minister Jacobs die Zuständigkeiten des Unterrichtsministeriums dem Inneren übertragen.

Vollständige Übersicht über die Minister des Innern sowie ihre Zuständigkeitsbereiche

Entwicklung seit 1960

Seit 1960 hatten zahlreiche politische Maßnahmen großen Einfluss auf das Ministerium:

  • die Gesetze über den Sprachengebrauch (2. August 1963),
  • das neue Gesetz über den Zivilschutz (1963),
  • die Fusion der Gemeinden (von 1974 bis 1977),
  • die Gesetze zur Reform der Institutionen (1980) sowie die Erlasse über die Übertragung von Personal an die Gemeinschaften (1981),
  • die Organisation der ersten Europawahlen (1984),
  • die Fusion der Ministerien des Innern und des Öffentlichen Dienstes (1984),
  • die Übertragung der Verteilerkasse für die Pensionen an das Ministerium der Finanzen (1987),
  • das Gesetz zur Entmilitarisierung der Gendarmerie (1991),
  • das Gesetz über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben (1991),
  • das neue Gesetz über das Polizeiamt (1992),
  • die Charta der Benutzer der öffentlichen Dienste (1992),
  • die neuen föderalen Strukturen des Staates (1993),
  • die Spaltung der Provinz Brabant (1993),
  • die Übertragung des Ausländeramts, des Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose und des Ständigen Widerspruchsausschusses für Flüchtlinge an das Ministerium des Innern und des Öffentlichen Dienstes (1. Januar 1994),
  • die allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Dienstes (1994),
  • das Gesetz zur Organisierung der automatisierten Wahl (1994),
  • das Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (1994),
  • das Gesetz zur Abänderung des neuen Gemeindegesetzes im Hinblick auf die Stärkung der kommunalen Demokratie (1994),
  • das Gesetz zur Abänderung des neuen Gemeindegesetzes und des Provinzialgesetzes (Zuständigkeiten des Gouverneurs des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt) (1994),
  • die Schaffung des neuen Ministeriums des Öffentlichen Dienstes (1995),
  • das Gesetz zur Einführung föderaler Ombudsmänner (1995),
  • das Gesetz zur Abänderung von Titel VI Kapitel V des neuen Gemeindegesetzes "Gemeinderegien und autonome Gemeinderegien" (1995),
  • das Gesetz zur Abänderung der Wahlgesetzgebung (1995),
  • das Gesetz zur Herabsetzung des den politischen Parteien zugestandenen Betrags der Wahlausgaben (1995),
  • das Gesetz zur Ergänzung des neuen Gemeindegesetzes durch Bestimmungen über die Volksbefragung auf kommunaler Ebene (1995),
  • die Grundprinzipien der Reorganisation der Polizeidienste (1998),

Reformen

Aufeinanderfolgende Staatsreformen haben zu mehreren strukturellen Reformen geführt.

Durch die Gesetze zur Reform der Institutionen (1980) wurden folgende Direktionen abgeschafft:

  • Generaldirektion der finanziellen Verwaltung der provinzialen und lokalen Behörden,
  • Verwaltungsdirektion der öffentlichen Unternehmen (Interkommunale und Regien),
  • Verwaltungsdirektion der provinzialen und lokalen Angelegenheiten (Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden und Provinzen).

Im Jahr 2001 haben die Lambermont-Abkommen zu einigen bedeutenden Änderungen geführt: das Gemeinde- und das Provinzialgesetz ist den Regionen übertragen worden. Die Rechtsvorschriften über die lokalen Wahlen sind ebenfalls an die föderierten Teilgebiete übertragen worden. Infolge der Reform der Föderalverwaltung (Kopernikus-Plan) ist das Ministerium Anfang des Jahres 2002 in einen Föderalen Öffentlichen Dienst umgewandelt worden. Seither ist die Rede vom Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres.