Ständige Kommission für Sprachenkontrolle

Die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle ist mit der allgemeinen Aufsicht über die Anwendung der durch Königlichen Erlass vom 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten beauftragt. Der Kommission stehen Staatsbedienstete bei, die ihr von der Regierung zur Verfügung gestellt werden.

Zusammensetzung

Die Kommission besteht aus einem Präsidenten und elf Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom König für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt:

  • fünf Mitglieder werden vom Flämischen Parlament vorgeschlagen,
  • fünf Mitglieder werden vom Parlament der Französischen Gemeinschaft vorgeschlagen,
  • ein Mitglied wird vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgeschlagen.

Der König ernennt außerdem elf Ersatzmitglieder.

Interne Struktur

Die Kommission setzt sich aus zwei Abteilungen zusammen:

  • Die niederländische Abteilung setzt sich zusammen aus den fünf niederländischsprachigen Mitgliedern der SKSK und ist zuständig für die auf Gemeinden ohne besondere Sprachregelung des niederländischen Sprachgebietes begrenzten oder begrenzbaren Angelegenheiten.
  • Die französische Abteilung setzt sich ebenfalls zusammen aus fünf Mitgliedern und ist zuständig für die auf Gemeinden ohne besondere Sprachregelung des französischen Sprachgebietes begrenzten oder begrenzbaren Angelegenheiten.

Die vereinigten Abteilungen sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der französischen oder niederländischen Abteilung fallen, und für alle Angelegenheiten, die sich auf den Schutz der Minderheiten beziehen.

Das deutschsprachige Mitglied wird nur für Angelegenheiten, die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes oder Malmedyer Gemeinden betreffen, zu Rate gezogen.

Zuständigkeiten

Bei den Sitzungen der vereinigten Abteilungen gibt die Kommission Stellungnahmen ab, die sich auf alle Angelegenheiten allgemeiner Art im Rahmen des Gesetzes über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten beziehen und über die sie vom Minister befragt worden ist. Anträge auf Stellungnahme können nur mit einer von einem Minister unterzeichneten Antragschrift anhängig gemacht werden.

In bestimmten Fällen wird in diesem Gesetz nämlich eine vorherige Befragung der SKSK vorgeschrieben. So werden der Kommission Vorschläge für die Verteilung der Stellen auf die Sprachkader in den zentralen  Diensten und Ausführungsdiensten zur vorherigen Stellungnahme unterbreitet.

Andererseits kann jeder bei der SKSK Klage wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des vorerwähnten Gesetzes seitens eines öffentlichen Dienstes einreichen. Die Klage muss per Einschreiben an den Präsidenten der Kommission gerichtet werden.

Die SKSK kann ebenfalls auf eigene Initiative Untersuchungen in den verschiedenen öffentlichen Diensten in Bezug auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten einleiten und diese Untersuchungen gegebenenfalls mit der Abgabe einer Stellungnahme abschließen. Denn eine der allgemeinen Zuständigkeiten der SKSK besteht darin, der Regierung alle Vorschläge, Feststellungen und Anmerkungen, die sie für notwendig erachtet, zu notifizieren.

Ferner kann die SKSK eine Nichtigkeitsklage gegen Verwaltungsakte einreichen, die gegen die Rechtsvorschriften über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten verstoßen. Hierfür verfügt sie über eine Frist von fünf Jahren.

Schließlich kontrolliert die SKSK die von SELOR und den Sprachgrenzgemeinden organisierten Sprachprüfungen. Die SKSK entsendet einen Beobachter und überprüft, ob die Prüfungen korrekt organisiert werden.

Kontakt

Ständige Kommission für Sprachenkontrolle

rue Montagne du Parc 4/Warandeberg 4

1000 BRÜSSEL

Tel.: 02 518 23 91

Fax: 02 518 26 20

E-Mail: info [at] vct-cpcl.be

Website:  http://vct-cpcl.be

Öffentliche Verkehrsmittel: Bahnhof Bruxelles-Central/Brussel-Centraal| Straßenbahn 92, 93, 94 | U-Bahn Bruxelles-Central/Brussel-Centraal oder Parc/Park

Präsident

Emmanuel Vandenbossche

E-Mail: emmanuel.vandenbossche [at] vct-cpcl.be

Tel.: 02 518 23 34

Sekretariat

Frau Carine Schollaert (NL)

E-Mail: carine.schollaert [at] vct-cpcl.be

Tel.: 02 518 23 94

Fax: 02 518 28 94