Föderales Fachzentrum für zivile Sicherheit

Das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit besteht seit dem 10. Juni 2008. Es handelt sich um einen Dienst des Belgischen Staates mit getrennter Geschäftsführung.

Das Fachzentrum ist im Rahmen der Reform der Hilfsdienste geschaffen worden und soll das notwendige Einsatz-Know-how zur besseren Integration der Dienste der zivilen Sicherheit vor Ort (Feuerwehrdienste und Einheiten des Zivilschutzes) einbringen.

Sammlung, Verarbeitung, Entwicklung und Verbreitung des Know-hows, Schaffung eines echten Sachverständigen-Netzwerks und integrierte Entwicklung von Manövervorschriften und Verfahren zur ständigen Einsatzbewertung werden aus dem Fachzentrum ein Referenzzentrum im Bereich Einsatz machen.

Kontakt

  • Föderales Fachzentrum für zivile Sicherheit
  • Willy Vanderstraeten, Direktor a.i.
  • Tel. Sekretariat: 02 500 25 07
  • Adresse: Rue de Louvain 1/Leuvenseweg 1 - 1000 Brüssel - Belgien
  • Website: Zivile Sicherheit

Hintergrund

Da das Grundlagengesetz über die zivile Sicherheit (damals noch "Zivilschutz" genannt) aus dem Jahr 1963 stammte, mussten die Rechtsvorschriften den neuen Herausforderungen und Risiken einer modernen Gesellschaft angepasst werden.

Dies war der Leitgedanke der Reform der zivilen Sicherheit. Die Katastrophe von Ghislenghien hat alle Akteure (Feuerwehr, Gouverneure, Föderalstaat und Städte- und Gemeindeverbände) in ihrem Vorhaben bestärkt, das System grundlegend zu überdenken.

Ein Eckpfeiler dieser Reform ist das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, das den neuen Rahmen bildet, in den sich alle Ausführungsmaßnahmen einfügen.

Grundgedanke dieses Gesetzes ist die Schaffung neuer gemeindeübergreifender Körperschaften, der Hilfeleistungszonen. Diese erfüllen die Aufgaben der zivilen Sicherheit von Feuer- und Rettungswachen aus. Ferner orientiert sich das Gesetz an dem Grundsatz, der aus der Arbeit der "Paulus-Kommission", der Begleitkommission für die Reform der zivilen Sicherheit, hervorgeht: Jeder Bürger hat ein Recht auf die schnellstmögliche angemessene Hilfe. Mit anderen Worten können Hilfsdienste fortan über die Grenzen von Gemeinden, Provinzen oder Regionen hinweg eingesetzt werden.

Die Schaffung des Föderalen Fachzentrums für zivile Sicherheit ist Teil dieser Reform und erfolgte auf Drängen der Hilfsdienste.

Man entschied sich für die Schaffung einer spezifischen Struktur beim Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres, die jedoch als Staatsdienst mit getrennter Geschäftsführung über die notwendige Autonomie verfügt.

Aufgabe des Fachzentrums ist die Sammlung und Verarbeitung von Informationen über die zivile Sicherheit im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität der Hilfeleistungen. Aufgrund der Mitarbeit von Einsatzkräften der Hilfsdienste, die von ihren Diensten entsendet werden, verfügt das Zentrum über praktische Fachkenntnisse.

Das Zentrum ist durch das Gesetz vom 22. Januar 2007 geschaffen worden, während im Königlichen Erlass vom 28. März 2007 die Modalitäten zu dessen Ausführung festgelegt sind.

Am 10. Juni 2008 ist das Fachzentrum vom damaligen Minister des Innern, Patrick Dewael, offiziell eingerichtet worden.

Aufträge

Gemäß Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 28. März 2007 hat das Zentrum folgenden Auftrag:

  • Erstellung technischer Richtlinien und Einsatzverfahren für die Hilfeleistungszonen,
  • Ausbildung des Personals der Einsatzdienste der zivilen Sicherheit,
  • Sammlung und Analyse statistischer Daten der Hilfeleistungszonen,
  • Prüfung und Auswertung von Zwischenfällen, um Lehren daraus zu ziehen,
  • Schaffung eines Dokumentationszentrums über die zivile Sicherheit,
  • Entwicklung und Erweiterung von Fachkenntnissen und Know-how in den verschiedenen Einsatzdiensten der zivilen Sicherheit,
  • Durchführung oder Bestellung von Studien auf der Grundlage der gesammelten oder zur Verfügung gestellten Informationen zur Unterstützung der Politik der zivilen Sicherheit und zur Verbesserung der Qualität der Einsatzdienste der zivilen Sicherheit,
  • Formulierung strategischer Ratschläge für den Minister, auf seinen Antrag hin oder aus eigener Initiative,
  • Verbreitung von Kenntnissen und Zurverfügungstellung von Informationen an den Minister, die Provinzgouverneure, den Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, die Bürgermeister und die Verwaltungs- und Einsatzdienste der zivilen Sicherheit,
  • Aufbau eines Kompetenznetzes aus Experten und Spezialisten aus dem In- und Ausland, unter anderem aus den Verwaltungen, den Einsatzdiensten, den Universitäten sowie anderen betroffenen Vereinigungen und Organisationen,
  • Mitarbeit bei den Untersuchungen und Studien über die zivile Sicherheit, die von anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden,
  • im Fall einer Notsituation, wie im Königlichen Erlass vom 16. März 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, Unterstützung der eingreifenden Hilfsdienste durch die Zurverfügungstellung von Informationen und Fachkenntnissen.

Organisation

Das föderale Fachzentrum ist ein Dienst des Belgischen Staates mit getrennter Geschäftsführung, das aus 3 Organen besteht:

  • einem Verwaltungsausschuss, der Aufträge, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Zentrums festlegt,
  • einem administrativen Büro, das für die tägliche administrative und finanzielle Verwaltung des Fachzentrums sorgt und in enger Zusammenarbeit mit der technischen und wissenschaftlichen Gruppe den Aktionsplan des Zentrums und die entsprechenden Folgemaßnahmen ausarbeitet,
  • einer technischen und wissenschaftlichen Gruppe, die sich aus Experten zusammensetzt, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse in Sachen zivile Sicherheit bestellt werden. In der Ausübung ihres Auftrags unterstehen sie dem Generaldirektor des Fachzentrums.

Rechtsgrundlage

Nützliche Links

Belgien

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