Rat für Ausländerstreitsachen
Gegen negative Einzelbeschlüsse des Ausländeramtes oder des Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose kann bei ein und derselben Instanz Beschwerde eingelegt werden: dem Rat für Ausländerstreitsachen. Der Rat für Ausländerstreitsachen ist ein Administrative Rechtsprechungsorgan, bestehend aus Richtern, die im Wege von Entscheiden vollkommen unabhängig über die eingereichten Beschwerden befinden. Die Richter werden von den Greffiers ein hocheffizienten Mitarbeitern unterstützt.
Es gibt 2 Verfahren vor dem Rat für Ausländerstreitsachen.
Das erste Verfahren betrifft das Asylverfahren, in dem der Rat für Ausländerstreitsachen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Generalkommissars für Flüchtlinge und Staatenlose befindet.
Das zweite Verfahren betrifft das Nichtigkeitsverfahren.
Dabei kann beim Rat Beschwerde gegen Beschlüsse des Ausländeramtes, beispielsweise gegen einen Beschluss zur Verweigerung der Familienzusammenführung oder der Gewährung eines Studentenvisums, eingereicht werden.
Das Verfahren vor dem RAS ist schriftlich. Selbstverständlich können die Parteien ihre Anmerkungen mündlich in der Sitzung vorbringen. Die Sitzungen sind öffentlich. Der Richter leitet die Sitzung; ihm steht ein Greffier zur Seite. Alle Parteien müssen anwesend sein. Bei Bedarf ist ebenfalls ein Dolmetscher anwesend.
Im Anschluss an die Sitzung fasst der Richter einen Beschluss und verkündet einen Entscheid.
Gegen diesen Entscheid kann nur noch eine Kassationsbeschwerde vor dem Staatsrat eingereicht werden.
Die wichtigsten Entscheide werden ebenfalls auf der Website des Rates veröffentlicht.
Auf diese Weise stellt der Rat seine Rechtsprechung der Öffentlichkeit zur Verfügung und fügt sich in einen breiteren europäischen und internationalen Kontext ein.
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