Gültig wählen
Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, dürfen Sie nur auf ein und derselben Liste wählen.
Sie können Ihre Stimme entweder im Feld am Kopf einer Liste (Listenstimme) oder im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer Kandidaten dieser Liste (Vorzugsstimme) abgeben.
Geben Sie gleichzeitig eine Listenstimme und eine oder mehrere Vorzugsstimmen auf ein und derselben Liste ab, wird die Listenstimme nicht berücksichtigt.
Geben Sie Ihre Stimme (Listen- oder Vorzugsstimmen) auf verschiedenen Listen ab, gilt Ihre Stimmabgabe als ungültig und wird nicht mitgezählt.